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Kälber Immobilien- & Finanzierungsmakler Ernst Kälber e.K. - Logo

Unser Impressum Kälber Immobilien- & Finanzierungsmakler Ernst Kälber e.K.

Firmenname:
Kälber Immobilien- & Finanzierungsmakler Ernst Kälber e.K.
Anschrift:
Grewenkamp 8, 29664 Walsrode–Düshorn
Telefon:
05161 – 91 06 51
Telefax:
05161 – 91 06 52
E-Mail:
Internet:
kaelber-hk.de
Inhaber:
Herr Ernst Kälber
Rechtsform:
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Kammer:
IHK Lüneburg-Wolfsburg
gesetzl. Berufsbezeichnung:
Immobilienfachwirt (verliehen in Deutschland)
Aufsichtsbehörde:
Genehmigung § 34c GewO erteilt durch Stadt Walsrode Ordnungsamt, Lange Straße 22, 29664 Walsrode Immobiliendarlehnsvermittler, Registernummer: D-W-151-VCXL-67 Erlaubnis erteilt nach § 34 i GewO durch die Registerbehörde / Erlaubnis Behörde: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO Erlaubnis erteilt durch die Erlaubnisbehörde IHK Lüneburg-Wolfsburg, Am Sand 1, 21335 Lüneburg Z uständige Aufsichtsbehörde nach §34c + §34i GewO: Industrie und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg
Registerort:
Amtsgericht Walsrode
Registernummer:
HRA 200365
Umsatzsteuer-ID:
DE202689825

Schlichtungsstelle des IVD

Ombudsmann Immobilien

Ombudsmann Immobilien schlichtet Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und IVD-Mitgliedern

Das Vertrauen von Verbrauchern und Kunden in die Dienstleistungen von Immobilienmaklern, Verwaltern und Sachverständigen ist ein sehr kostbares Gut, ein Gut, für dessen Erhalt und Ausbau sich der IVD stark engagiert.

Seit dem Deutschen Immobilientag 2008 gibt es den Ombudsmann Immobilien im IVD. Haben Verbraucher Probleme beim Immobilienkauf, können sie diesen anrufen. Voraussetzung für die Anrufung des Ombudsmanns ist, dass das betroffene Unternehmen Mitglied im IVD ist. Der Ombudsmann soll zwischen den Beteiligten schlichten und so ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Die Ombudsstelle ist neben der Vertrauensschadenversicherung für IVD-Mitglieder eine einzigartige Institution zur Förderung des Verbraucherschutzes in der Immobilienwirtschaft. Seit 1. Juli 2020 ist Kai-Peter Breiholdt, anerkannter Rechtsexperte im Immobilienrecht und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, der neue Ombudsmann von IVD und VPB. Er ist Nachfolger von Wolfgang Ball. Er soll die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und IVD-Mitgliedsunternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz bewerten.

Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos und soll in der Regel in weniger als fünf Monaten abgeschlossen sein. Nur Verbraucher können den Ombudsmann anrufen. Hält dieser die Beschwerde für zulässig, fordert er das betroffene IVD-Mitgliedsunternehmen zur Stellungnahme auf und holt gegebenenfalls ergänzende Informationen von dem Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärt zu Beginn des Verfahrens, ob es sich der Entscheidung des Ombudsmanns unterwerfen wird. In diesem Fall ist der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns für das Unternehmen bindend. Der Verbraucher muss auf den Schlichtungsvorschlag nicht eingehen. Ihm steht in jedem Fall der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Der Begriff "Ombudsmann"

Ombudsmann ist schwedisch und heißt "Vermittler". Ihn gibt es seit über 200 Jahren in Schweden. Im Zusammenhang mit der in Europa aufkommenden Verbraucherschutz-Bewegung erhielt der Ombudsmann insbesondere zu Beginn der 70er Jahre erhebliche Bedeutung. Beschwerdestellen, auch auf privat-rechtlicher Grundlage, wurden eingerichtet.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

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